Wie wichtig Seenotsignalmittel in Notsituationen sein können, weiß jeder Schiffs- und Bootsführer. Wann und welche Notsignale verwendet oder gezeigt werden dürfen, ist in den Kollisionsverhütungsregeln ( KVR )  geregelt.

 

Knallsignale
Nebelsignalgeräte
Leuchtkugeln
Kanonenschüsse oder andere
Knallsignale in Zwischen- 
räumen von ungefähr einer
Minute.
Anhaltendes Ertönen eines 
Nebelsignalgerätes.
Raketen oder Leuchtkugeln
mit roten Sternen einzeln in
kurzen Zwischenräumen
abgefeuert.
Morsesignal SOSSprechfunksignalFlaggen NC
Das Morsesignal SOS
(••• --- •••).
Im Sprechfunk das  
gesprochene Wort Mayday.
Die Flaggen NC des 
Internationalen Signalbuches.
Signal Flagge + Ball
FlammensignaleLeuchtraketen
Ball über oder unter einer
viereckigen Flagge.
Flammensignale auf dem
Fahrzeug, z.B. brennende 
Teer- oder Öltonnen.
Rote Fallschirmleucht-
Raketen oder rote
Handfackeln.
RauchsignaleSignal mit Armbewegungenohne Abbildung
Ein Rauchsignal mit
orangefarbenem Rauch.
Langsames und wiederholtes 
Heben und Senken der
seitlich ausgestreckten Arme.
Signale einer 
Seenotfunkbake. 

 

Seenotsignale dürfen nur gegeben werden, wenn Gefahr für Leib und Leben der Besatzung und daher die Notwendigkeit zur Hilfe besteht. In anderen Fällen dürfen diese oder ähnliche Signale nicht gegeben werden, um unnötige und kostspielige Rettungsaktionen zu vermeiden.


J
eder, der ein Seenotsignal sieht oder empfängt, muss unverzüglich Hilfe leisten.

Diese Verpflichtung zur Hilfeleistung gilt, nach internationalem Seerecht, jedoch nur gegenüber Menschen
und nicht auch gegenüber dem in Seenot geratenen Schiff.
 

Außer den hier aufgeführten internationalen Seenotsignalen empfiehlt die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger  ( besonders für Wassersportler ) das in kurzem Wechsel wiederholte Heißen und Niederholen der Segel. Falls die Wetterlage dies nicht erlaubt, können auch gut sichtbare Kleidungsstücke in etwa halber Masthöhe gesetzt werden. Um einerseits die Betriebssicherheit zu garantieren und andererseits dem Missbrauch vorzubeugen, unterliegen Seenotsignalmittel strengen amtlichen Auflagen. Sie sind im Waffen- und Sprengstoffgesetz verankert. Nur Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) dürfen, nach dem Waffengesetz, von jedem frei erworben werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Darunter fällt beispielsweise der Signalstift Komet, den man, wie einen Kugelschreiber, an der Kleidung festklemmen kann. Die Signale dazu in den Farben Rot, Grün und Weiß haben eine Steighöhe von etwa 70 Meter und eine  Brenndauer von 5 Sekunden. Die Handhabung ist sehr einfach: Zum Abfeuern hält man den Stift mit ausgestrecktem Arm über den Kopf. Dabei ist natürlich darauf zu achten, dass das Schussfeld frei ist von Wanten, Stagen und Segeln. Dieser Signalgeber sollte zur Sicherheitsausrüstung jeder im Küstenbereich segelnden Jolle gehören.

 

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