
| Vermeidung der Verbreitung von Krankheiten und fremden Arten. Die Verbreitung von Fischkrankheiten, Parasiten und neuen Arten stellt eine große Gefahr für die Deswegen bitte folgende Regeln einhalten:
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Diese Infos sollte sich jeder Angler zu Herzen nehmen.
Grundsätzliches:
Das Sørlandet hält den Norwegenrekord der Versauerung. Diese Versauerung rottete den Lachs in allen großen Flüssen aus. Des weiteren sind sind viele Bestände der Binnenfische dem sauren Regen zum Opfer gefallen. Mehr als 200 Gewässer in Vest-Adger werden jedes Jahr mit staatlichen Mitteln gekalkt. Zusätzlich werden die großen Flüsse Mandalselva, Lyngna, Audna und Kvina gekalkt. Dieses Kalken hat mehreren Fischarten das Leben gerettet und es konnten auch wieder Lachse angesiedelt werden. Auch andere bereits ausgerottete Fischarten wurden durch Neubesatz wieder heimisch gemacht.
Eine Vorraussetzung um staatliche Mittel zum Kalken der Gewässer zu bekommen ist, dass die Allgemeinheit Zutritt zum Gewässer hat und dort nach Kauf einer Angellizenz dort angeln darf.
Jedermannsrecht (Kurzfassung)
Das Gesetz über das Leben im Freien (Norw. "Lov om friluftsliv") vom 28.06.1957 reguliert das freie Bewegungsrecht auf bewirtschafteten und unbewirtschafteten Flächen. In freier Natur kann sich jedermann das ganze Jahr über frei bewegen, wenn dies rücksichtsvoll und mit gebührender Behutsamkeit erfolgt. In der Zeit vom 15. Oktober bis 30. April kann sich jedermann auf bewirtschafteten Flächen bewegen, wenn der Boden gefroren oder Schneebedeckt ist.
Motorbootverkehr auf Gewässern
Boote ohne Motor sind normalerweise in allen Gewässern erlaubt. Motorisierte Fahrzeuge sind nur auf Binnenseen mit einer Fläche von über 2 km² zugelassen. Achtet bitte auf die besonderen Regelungen für Trinkwasserquellen, Schutzgebiete und ähnliche Areale. Fragen zum Motorbootverkehr beantworten die Kommunen.
Lagerfeuer
Wegen der großen Waldbrandgefahr ist das entzünden von offenen Feuern (auch Gaskocher) im Freien nur in der Zeit vom 15. September bis zum 15. April erlaubt. Vermeidet bitte Feuer auf großen Gesteinsflächen. Das Gestein kann dadurch Risse bekommen. Verlasst eine Lagerfeuerstätte immer so, wie ihr sie vorgefunden habt. Der Müll ist bitte mitzunehmen.
Fischereiaufsicht
Die Aufsicht für Flüsse und Gewässer wird in der Hauptsache lokal von den Grundeigentümern in Zusammenarbeit mit der Umweltschutzabteilung des Fylkesmannen (Regierungspräsident im jeweiligen Regierungsbezirk) und der Polizei organisiert. Auf offener See wird das Fischen und Angeln vom lokalen Aufsichtspersonal, von der Polizei, der inneren Küstenwache, sowie dem Fischereidirektorat kontrolliert. Anfragen sind an die Polizei zu richten.
Regeln für das Angeln in Flüssen
Angelzeiten:
Die übliche Angelzeit für die Lachsflüsse in Vest-Adger ist vom 1.06. bis zum 15.09. des jeweiligen Jahres. Es gibt Ausnahmen, die können sich von Jahr zu Jahr ändern. Deshalb soll man sich für jeden Fluss immer erst erkundigen.
Weiteres:
Das Mindestmaß für Lachs und Meerforelle beträgt 35 cm. Kleinere Fische sind wieder ins Wasser zurück zu setzen.
Die Fangmeldungen über Lachs und Meerforelle sind an den Aussteller der Angellizenz abzugeben.
In Lachs und Meerforellen führenden Flüssen, Gewässern und Bächen gelten die Regeln für das Angeln von Lachs und Meerforellen. (Staatliche Lizenz vom Postamt ist hier ein Muss). In speziellen Fällen kann der Fylkesmannen oder der Inhaber der Angelrechte in Zusammenhang mit dem Fylkesmannen eigene Regeln für das Angeln der Süßwasserfische bestimmen.
Regeln für das Angeln von Lachs und Meerforelle im offenem Meer
Geräte:
Angelruten und Handleinen sind zum Fangen von Lachs und Meerforelle auf offener See erlaubt. Es ist nicht erlaubt, irgendeine Form von Netzgeräten (z.B. Trollnetze, Fjordnetze, Makrelennetze, Schwimmnetze usw.) für das Fischen von Lachs und Meerforelle zu verwenden.
Angelzeiten:
Das Fischen von Lachs und Meerforelle in der offenen See mit der Angel oder Handleine von Land aus ist das ganze Jahr über erlaubt. Während der Schonzeit für die Flüsse ist es nicht erlaubt, näher als 100 m von der Flussmündung zu fischen.
Vom 5.August bis 31. Mai ist es nicht erlaubt auf Lachs und Meerforelle vom Boot aus zu angeln. Außerhalb der Verbotszeiten sind pro Boot nur 2 Ruten oder Schnüre erlaubt.
Freies Angeln für Kinder unter 16 Jahre
Kinder unter 16 Jahre angeln in der Zeit vom 1. Januar bis zum 20. August mit Angeln oder Handleinen frei nach Binnenfischen in allen Gewässern. Dort wo Angelscheine verkauft werden, haben Kinder das Recht auf einen kostenlosen Angelschein. Das freie Angeln gilt jedoch nicht in Lachs und Meerforellen führenden Gewässern, Flüssen und Bächen. Auch nicht für das Fangen von Flusskrebsen. Nach dem 20. August müssen auch die unter 16-Jährigen einen Angelschein kaufen. Wenn man zum Grundbesitzer geht, ist eine Legitimation für das Alter des Kindes mitzubringen.